Mittlerweile haben sich schon etliche Juristen und Gerichte zur elektronischen Zigarette zu Wort gemeldet. Die Rechtsexperten schätzten die Sachlage stets im Sinne der Dampfer ein.
Eine weitere äußerst lesenswerte juristische Einschätzung der aktuellen Lage liefert nun der Rechtsanwalt Nicolai Amereller von der IT-Recht Kanzlei aus München in einem zehn Kapitel umfassenden Text. Jedem Dampfer, der sich einen wirklich fundierten Überblick über das mittlerweile recht komplexe Thema verschaffen will, sei dieser ans Herz gelegt.
Nach einer kurzen Einleitung stellt der Rechtsanwalt klar, was genau den Behörden zurzeit nicht gefällt. Im dritten Kapitel geht Nicolai Amereller auf die allgemeine Verunsicherung ein um im vierten Kapitel dann den rechtlichen Hinweis des OVG NRW aufzugreifen, der als „Vorbote für eine Kehrtwende in Sachen Einstufung der Liquids als Arzneimittel“ zu sehen ist.
Es folgen denkbare Einstufungen des Liquids und die Frage wie genau ein Medizinprodukt überhaupt definiert wird um in den nächsten Kapiteln über eine mögliche Einstufung der E-Zigarette an sich als Medizinprodukt zu diskutieren, die er nicht sieht, da elektrische Zigaretten „in aller Regel nicht zu einem medizinischen Zwecke in Verkehr gebracht“ werden, sondern als Genussmittel. Somit fehle eine medizinische Zweckbestimmung, die für eine Einstufung als Medizinprodukt nötig wäre.
Schließlich kommt der erfahrene Rechtsanwalt zu dem Fazit, dass „den Einschätzungen von Politik und Behörden, dass sämtliche nikotinhaltigen Liquids als Arzneimittel und Verdampfer deswegen als Medizinprodukte einzustufen sind“ auf jeden Fall entgegengetreten werden müsse.
Wir empfehlen Ihnen sich etwas Zeit zu nehmen und den kompletten Text hier auf www.it-recht-kanzlei.de zu lesen.