Fünf Artikel reduziert

Beitrag in Sonderaktionen, Aktuelles

USB-Ladekabel, EU-Netzstecker, KFZ-Adapter, eGo-T Akku, eGo F 1 Akku

Sehr geehrte Kunden, wir haben fünf Artikel reduziert. Ab sofort finden Sie in unserem Shop:

USB-Ladekabel für nur 3,95 Euro statt 4,95 Euro

EU-Netzstecker für nur 4,95 Euro statt 6,95 Euro

Kfz-Adapter für nur 6,95 Euro statt 7,95 Euro

eGo-T Akku für nur 9,95 Euro statt 12,95 Euro

eGo F 1 Akku für nur 9,95 Euro statt 12,95 Euro

iSmoker im Hochschulmagazin UNI38

Beitrag in iSmoker in den Medien, Aktuelles

Darf man an der Uni dampfen?

Das Hochschulmagazin UNI38 behandelt in seiner neuesten Ausgabe unter dem Titel "Dampfen statt Rauchen - E-Zigaretten an den meisten Hochschulen der Region nicht verboten" den Einsatz von elektronischen Zigaretten an Hochschulen und fragte bei den zuständigen Stellen in der Region Braunschweig nach ob das Dampfen an den verschiedenen Unis und FHs verboten sei. Ergebnis: Der E-Zigaretten-Konsum ist lediglich an der TU verboten, überall anders dürfen die Studenten dampfen. Auch wir kamen in dem Artikel zu Wort.

Den kompletten Artikel können Sie hier online lesen.

Dampferstammtisch am Freitag, den 11. Mai in Krefeld

Beitrag in Alles rund ums E-Rauchen, Aktuelles

iSmoker-Produkte in gemütlicher Runde probieren

Am Freitag, den 11. Mai findet in Krefeld in Rudolphs Herbst Pitt (Marktstr. 77
47798 Krefeld) ab 20 Uhr ein Dampferstammtisch (Dampfstammtisch Krefeld) statt, auf dem dieses Mal unsere E-Zigarette Joyetech eGo-C und einige unserer e-Liquids präsentiert werden.

Es sind noch Plätze für interessierte Dampfer ab 18 Jahren frei. Möchten Sie teilnehmen? Anmeldungen sind bis 17 Uhr des Veranstaltungstages per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. möglich.

Wir wünschen allen Teilnehmern viel Spaß!

Neu: sechs Liquidsorten aus deutscher Herstellung

Beitrag in Alles rund ums E-Rauchen, Aktuelles

Energy, Erdbeere, Honigmelone, Kirsche, Menthol, Tabak

Sehr geehrte Kunden,

ab sofort finden Sie in unserem Onlineshop sechs neue Liquids. Sie stammen von dem Hersteller FAB und werden in Deutschland abgefüllt. Wir bieten folgende Sorten in den Stärken None (0 mg), Medium (12 mg) und High (18 mg) an:

Energy

Erdbeere

Honigmelone

Kirsche

Menthol

Tabak

Wir wünschen ein entspanntes Dampfvergnügen!

Neue Produkte: Joyetech eGo T, Joyetech Necklace, Joyetech Atomizer Body und Energy-Liquid

Beitrag in Sonderaktionen, Aktuelles

Sehr geehrte Kunden,

pünktlich zum Wochenende haben wir für Sie vier neue Produkte in unseren Shop eingepflegt:

1. Joyetech eGo T Basis Twin-Set

Das Twin-Set des Herstellers Joyetech enthält zwei komplette E-Zigaretten und das benötigte Zubehör. Das Set ist in den Farben edelstahl, schwarz, titan und purple erhältlich.

2. Joyetech Necklace

Mit dem Joyetech Necklace (Halsband) können Sie Ihre elektronische Zigarette bequem um den Hals tragen. Es passt auf die E-Zigarettenmodelle eGo-T, eGo-C und eGo F 1.

3. Joyetech Atomizer Body

Zubehör für das E-Zigarettenmodell Joyetech eGo-C.

4. Energy Liquid

Angenehm süßliches Energyliquid mit guter Dampfentwicklung. Verfügbar in den Stärken none, low, medium, high und x-high.

Bitte beachten Sie auch, dass wir zur Zeit alle x-high-Liquids im Abverkauf zum Sonderpreis von nur 3,95 Euro anbieten.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende!

Das Oberverwaltungsgericht entscheidet: Äußerungen des Gesundheitsministeriums rechtswidrig

Beitrag in Alles rund ums E-Rauchen, Aktuelles

Das Gesundheitsministerium NRW darf keine Unwahrheiten mehr über die E-Zigarette verbreiten

Liebe Leser,

wieder einmal können wir Ihnen eine gute Nachricht überbringen: Nachdem das Gesundheitsministerium NRW mit seinen Äußerungen (wir berichteten) für große Unsicherheit in der Dampferszene sorgte und in Folge dessen in vielen schlecht recherchierten Medienberichten von einem Verbot der E-Zigarette die Rede war, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens nun entschieden, dass das Ministerium keine Äußerungen dieser Art treffen darf. Auf der Webseite der NRW-Justiz heißt zur Urteilsbeegründung, dass die  "in der "Pressemeldung" und in dem Erlass enthaltenen Äußerungen rechtswidrig" seien.

Weiter hieß es:

"Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung."

Somit bestätigte das Oberverwaltungsgericht die Sicht vieler Rechtsexperten. 

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Einen sehr lesenswerten Artikel zum Thema finden Sie auf der Webseite der Süddeutschen Zeitung: "Urteil - Ministerium darf nicht mehr vor E-Zigaretten warnen"

Rechtsanwalt veröffentlicht umfangreiche juristische Einschätzung zur E-Zigarette

Beitrag in Alles rund ums E-Rauchen, Aktuelles

Mittlerweile haben sich schon etliche Juristen und Gerichte zur elektronischen Zigarette zu Wort gemeldet. Die Rechtsexperten schätzten die Sachlage stets im Sinne der Dampfer ein.

Eine weitere äußerst lesenswerte juristische Einschätzung der aktuellen Lage liefert nun der Rechtsanwalt Nicolai Amereller von der IT-Recht Kanzlei aus München in einem zehn Kapitel umfassenden Text. Jedem Dampfer, der sich einen wirklich fundierten Überblick über das mittlerweile recht komplexe Thema verschaffen will, sei dieser ans Herz gelegt.

Nach einer kurzen Einleitung stellt der Rechtsanwalt klar, was genau den Behörden zurzeit nicht gefällt. Im dritten Kapitel geht Nicolai Amereller auf die allgemeine Verunsicherung ein um im vierten Kapitel dann den rechtlichen Hinweis des OVG NRW aufzugreifen, der als „Vorbote für eine Kehrtwende in Sachen Einstufung der Liquids  als Arzneimittel“ zu sehen ist.

Es folgen denkbare Einstufungen des Liquids und die Frage wie genau ein Medizinprodukt überhaupt definiert wird um in den nächsten Kapiteln über eine mögliche Einstufung der E-Zigarette an sich als Medizinprodukt zu diskutieren, die er nicht sieht, da elektrische Zigaretten „in aller Regel nicht zu einem medizinischen Zwecke in Verkehr gebracht“ werden, sondern als Genussmittel. Somit fehle eine medizinische Zweckbestimmung, die für eine Einstufung als Medizinprodukt nötig wäre.

Schließlich kommt der erfahrene Rechtsanwalt zu dem Fazit, dass „den Einschätzungen von Politik und Behörden, dass sämtliche nikotinhaltigen Liquids als Arzneimittel und Verdampfer deswegen als Medizinprodukte einzustufen sind“ auf jeden Fall entgegengetreten werden müsse.

Wir empfehlen Ihnen sich etwas Zeit zu nehmen und den kompletten Text hier auf www.it-recht-kanzlei.de zu lesen.

Neue Zahlungsmöglichkeiten: Mastercard, Visacard, Giropay, Lastschrift

Beitrag in Aktuelles

Sehr geehrte Kunden,

wir sind stets darum bemüht Ihre individuellen Wünsche zu erfüllen. Daher freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass Sie Ihre Einkäufe bei uns nun noch unkomplizierter bezahlen können. Neben der herkömmlichen Banküberweisung, Paypal und der TÜV-zertifizierten Sofortüberweisung können Sie Ihre Rechnungen nun auch per

Mastercard

Visacard

Online-Überweisung (giropay)

und Lastschrift

begleichen. Es gilt weiterhin: Gehen Ihre Bestellung und Bezahlung bis 14 Uhr bei uns ein (montags bis freitags), versenden wir Ihre Ware noch am selben Tag per DHL.