26 Januar 2012

Zur „Gefährlichkeit“ der Inhaltsstoffe von e-Liquid

Beitrag in Aktuelles, Alles rund ums E-Rauchen

In den Medien brechen die Diskussionen um die Schädlichkeit von E-Zigaretten beziehungsweise den für das elektronische Rauchen benötigten e-Liquids nicht ab. Immer wieder heißt es die e-Liquids müssten als Arzneimittel eingestuft oder gar verboten werden. Gegner des e-Rauchens schockieren auch gerne mit der Aussage, dass e-Liquids dieselben Inhaltsstoffe wie Frostschutzmittel aufweisen würden. Nun sind die etwa  1,2 Millionen E-Raucher, die es in Deutschland aktuell gibt, natürlich verunsichert – Zeit einmal zu analysieren welche Stoffe wirklich im e-Liquid stecken:
e-Liquids bestehen aus sehr wenigen Inhaltsstoffen. Im Einzelnen sind dies:


1. 1,2-Propandiol (Propylenglycol)
2. Glycerol (auch bekannt als Glycerin)
3.  Lebensmittelaromen
4. Nikotin (natürlich nur bei nikotinhaltigen Liquids)

Nun zur „Gefährlichkeit“ dieser Stoffe:
1.    1,2-Propandiol (Propylenglykol), der Hauptbestandteil der e-Liquids,  ist tatsächlich in Frostschutzmitteln enthalten. Dies hört sich natürlich zunächst einmal gefährlich an – allerdings ist genau dieser Stoff als Lebensmittelzusatz E1520 zugelassen und findet sich unter anderem in Cremes, Zahnpasta, Arzneimitteln und auch Kaugummis wieder – was nicht gerade für seine „Giftigkeit“ spricht. Asthmakranke inhalieren diesen Stoff zudem auch regelmäßig, da er als Trägersubstanz in Inhalatoren benutzt wird.


2.    Glycerol (auch bekannt als Glycerin) ist lediglich ein Zuckeralkohol, der als E422 ebenfalls als Lebensmittelzusatz zugelassen ist und sich außer in Kosmetikprodukten auch in vielen Lebensmitteln befindet.


3.    Lebensmittelaromen sorgen für die Geschmacksvielfalt beim e-Rauchen. Ob nun Apfel, Banane oder Schokolade – wie der Name schon sagt sind alle Lebensmittelaromen auch für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen.


4.    Nikotin ist zweifelsohne ein Nervengift – beim elektronischen Rauchen bestimmt man den Nikotingehalt allerdings selbst durch die Wahl der Liquidstärke. Wir bieten alle e-Liquids in unserem Shop auch ganz ohne Nikotin an. Da Nikotin allerdings auch in herkömmlichen Tabakzigaretten enthalten ist und alle nikotinhaltigen Liquids mit entsprechenden Warnhinweisen ausgestattet sind, macht dieser Inhaltsstoff die elektrische Zigarette nicht gefährlicher oder schädlicher als die Tabakzigarette. Die Tabakzigarette setzt beim Verbrennungsprozess etwa 4000 Stoffe wie Kohlenmonoxid, Formaldehyd, Acrolein, Blausäure und Arsen frei – die E-Zigarette verdampft lediglich die von 1-4 genannten Stoffe. Eigentlich sagt einem der gesunde Menschenverstand also welche Art zu Rauchen gefährlicher ist.


Natürlich ist es  sehr lobenswert wenn Politiker sich um die Gesundheit ihrer Bürger sorgen – schön wäre es nur wenn sie sich richtig informieren würden bevor sie Panik verbreiten.
In diesem Zusammenhang mutet folgendes jedoch etwas skurril an: Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit in Nordrhein-Westfalen,  welche die Debatte über ein E-Zigarettenverbot überhaupt erst ins Rollen brachte, zeigt im Dialog mit den Bürgern wie sehr ihr deren Gesundheit am Herzen liegt.
So antwortete sie im Juli 2010 auf abgeordnetenwatch.de, einer Webseite auf der Bürger direkte Fragen an Abgeordnete von verschiedenen Landtagen, dem Bundestag und dem EU-Parlament stellen können, auf eine Frage nach der „staatlich kontrollierten Abgabe weicher Drogen“: „In NRW muss zumindest der "alte Zustand" bezüglich der Eigenbedarfsregelungen im Sinne der Entkriminalisierung wieder hergestellt werden.“ (Quelle)

Mit dem „alten Zustand“ meint sie übrigens, dass Drogenkonsumenten wieder mehr Marihuana zum Eigenbedarf mitführen dürfen ohne dass ihnen zwangsläufig eine Strafverfolgung droht. Der „alte Zustand“ wurde dann ab Juni 2011 in Nordrhein-Westfalen auch tatsächlich wieder eingeführt im Sinne der „Entkriminalisierung“. Auch wenn es über die Schädlichkeit von Marihuana die verschiedensten Studien gibt, so ist immerhin sicher, dass der Konsum dieser Droge zu schweren psychischen Krankheiten wie Psychosen führen kann. So etwas hat man von E-Zigaretten noch nie gehört.

Bei manchem Leser mag dies natürlich die Frage aufwerfen ob der Ministerin die Gesundheit der Bürger wirklich so sehr am Herzen liegt oder ob sie eventuell doch eher die Milliarden, die dem Staat an Tabaksteuer verloren gehen, vor Augen hatte als sie in aller Öffentlichkeit die elektrische Zigarette verteufelte.


Als Fazit bleibt zu sagen, dass das E-Rauchen natürlich nicht „gesund“ ist, es laut seriösen Studien jedoch allemal weniger schädlich als das Rauchen von Tabakzigaretten zu sein scheint. Auch subjektive Eindrücke unserer Kunden, die uns regelmäßig davon berichten, dass die Zeiten des morgendlichen Hustens vorbei sind und sie sich allgemein fitter als mit Tabakzigaretten fühlen bestätigen uns dies.

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